Presse

Oberhessische Presse vom 06.03.2009

Fahrschule Bernert ist jetzt zertifiziert

Kirchhain. Die Fahrschule Manfred Bernert in der Niederrheinischen Straße in Kirchhain wurde jetzt vom TÜV Hessen zertifiziert. Damit dürfen auch Fahrschüler im Rahmen der Förderungsmaßnahmen ausgebildet werden.

 

Team Fahrschule Bernert

Im Zertifikat gemäß AZWV (Annerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) ist zu lesen: " Zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen durch die Zertizierungsstelle für Träger und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung des TÜV Hessen".

Manfred Bernert ist demnach durch das Zertifikat mit seinen Fahrlehrern berechtigt, Frauen und Männer auszubilden, die diese Ausbildung als Förderungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit als Bildungsgutschein bekommen haben. Zum Beispiel die Ausbildung zum Busfahrer.

Manfred Bernert und seine qualifizierten Ausbilder durften zwar vorher auch schon in allen Klassen ausbilden, aber bei den Fördermaßnahmen darf nur mit Zertifizierung ausgebildet werden. Unser Foto zeigt von links Franz Josef Falker, Thomas Groß, Jutta Bernert, Manfred Bernert, Klaus Benkert.


Oberhessische Presse 31.12.2010

Führerschein ab 17 : Er erlaubt jungen Leuten, sich ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer zu setzen, wenn ein Erwachsener dabei ist. Dieser muss allerdings auch seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen, 30 Jahre alt sein und darf höchstens 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei haben. 


Verkehrsrundschau 9/2009

Kein Fahrverbot bei Härtefall

Gericht darf bei drohendem Arbeitsplatzverlust nicht ohne Weiteres ein Fahrverbot aussprechen

Der Betroffene war geblitz worden: 57 km/h zu schnell außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße. Darüber hinaus verhängte es ein Fahrverbot von einem Monat. Diese Entscheidung hob das Oberlandesgericht Bamberg jedoch auf: Der Mann hatte vor Gericht glaubhaft dargelegt, dass er im Falle des Führerscheinverlusts eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten würde und damit seinen Arbeitsplatz verliere. Das hatte den Amtsrichter aber nicht beeindruckt: Weil die Geschwindigkeit "an der oberen Grenze der Hahrlässigkeit" liege, sei das Fahrverbot unumgänglich, so das Urteil. Das machte das Oberlandesgericht nicht mit: Der Betroffene sei bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Von einer wiederholten Missachtung des Verkehrsrechts und fehlender Einsicht könne daher keine Rede sein. Das Amtsgericht hätte sich deshalb ausführlich mit der Existenzgefährdungdurch den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes auseinander setzen müssen. Das Oberlandesgericht verwies den Rechtsstreit deshalb an das Amtsgericht zurück.


Frankfurter Rundschau vom 07.03.2009

Marihuana: Wer täglich kifft, verliert den Führerschein

Leipzig. Wer täglich kifft, büßt zu Recht seinen Führerschein ein. Das hat dasBundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Klage eines jungen Mannes aus Baden Baden abgewiesen.

Eine gesonderte Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Drogen-Konsumenten mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sei nicht notwendig. Der 1982 geborene Mann war im Februar 2005 auf dem Weg nach Thüringen in eine Verkehrskontrolle geraten. Er zitterte, war überaus nervös und litt unter Gleichgewichtsstörungen. Bei der Polizei gab er zu, am Vorabend anderthalb Joints geraucht zu haben und seit etwa einem dreiviertel Jahr fast täglich Cannabis zu konsumieren.

Die Behörden entzogen ihm auf der Stelle die Fahrerlaubnis. Es sei klar, dass der Kiffer zum Autofahren ungeeignet sei. Dagegen klagte der Mann zunächst vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg in Mannheim ohne Erfolg. Er hatte argumentiert, dass zunächst ein MPU gemacht werden müsse.

In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist festgelegt, dass "die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis" fehlt. Bei wem das zutrifft, der ist den Führerschein los - auch ohne vorherige medizinisch-psycholgische Untersuchung. Die Bundesverwaltungsrichter entschieden nun, fast tägliches Kiffen sei eine regelmäßige Cannabis-Einnahme. Wie hoch der Wert des Drogen-Wirkstoffs THC bei dem Mann während der Verkehrskontrolle letztlich war, spielte für das Urteil keine Rolle mehr. (dpa) (AZ. : BVerwG 3 C 1.08) 

 


Frankfurter Rundschau vom 19.02.2009

Ausscheren ohne Blinker: Volle Haftung für Unfall

Coburg. Wer auf der Autobahn ohne Kontrollblick in den Rückspiegel nach links zum Überholen ausschert, haftet bei einem Unfall für die Folgen. Das berichten die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltsverein(DAV) unter Berufung auf ein Urteil.´

Autofahrer können nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass ihnen nachfolgende Verkehrsteilnehmer schon Platz machen, urteilte das Landgericht Coburg(Az.: 11 O 590/08). Im verhandelten Fall wollte eine Autofahrerin in einer Autobahnbaustelle ein vor ihr fahrendes, langsamer werdendes und sich nach rechts orientierendes Fahrzeug überholen. Beim Ausscheren stieß sie mit einem von hinten kommenden Krankenwagen zusammen, der mit Blaulicht unterwegs war. Die Klägerin war der Auffassung, dass der Krankenwagenfahrer zur Hälfte Mitschuld an dem Unfall hatte.

Das sah das Gericht jedoch anders: Als Fahrer eines sogenannten Wegerechtsfahrzeuges - fuhr mit Blaulicht - hatte er Anspruch auf "freie Fahrt". Hinzu kam, dass die Frau vor dem Spurwechsel nicht in den Rückspiegel gesehen und auch nicht den Blinker gesetzt hatte. Der Krankenwagenfahrer habe den Unfall daher nicht verhindern können. Laut DAV musste die Klägerin ihren Schaden (rund 300 Euro) selbst tragen. Für den Schaden am Krankenwagen kam ihre Haftpflichtversicherung auf.(dpa/tmn)