Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz BKrFQG
Wer als Berufskraftfahrer (BUS seit dem 10.09.2008/ LKW ab dem 10.09.2009)gewerblich tätig sein will, muss eine Zusatzqulifikation erwerben, die beschleunigte Grundqualifikation. Berufskraftfahrer die vor dem 10.09.2008 die Klasse D (BUS) bzw. vor dem 10.09.2009 die Klasse C/CE (LKW)erworben haben, gelten als grundqualifiziert (Besitzstandsschutz)
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein fachärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperliche Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Die Velängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung.
Ausbildung über Bildungsgutschein
Seit dem 01.01.2006 müssen Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen durch eine fachkundigen Stelle nach Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung (AZWV) zugelassen sein, um von der Bundesagentur für Arbeit gefördert zu werden.
Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Für alle Busfahrer gilt seit dem 10.09.2008, bei LKW Fahrern ab dem 10.09.2009 eine Weiterbildungspflicht. Der Umfang beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren. Diese kann auf jährlich einen Tageskurs von 7 Stunden á 60 Minuten aufgeteilt werden. Die erste Weiterbildung muß bei Busfahrern bis September 2013 und bei LKW Fahrern bis September 2014 abgeschlossen sein.
Weiterbildung für Busfahrer
- Mudol 1: Wirtschaftlicher Umgang mit Omnibussen
- Modul 2: Sicherheit auf allen Straßen
- Modul 3: Unternehmen, Markt und Image
- Modul 4: Rechtsvorschriften im Straßenverkehr und Sicherheitsrisiken
- Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Weiterbildung für LKW Fahrer
- Modul 1: ECO-Training
- Modul 2: Sozial(Vorschriften) für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung