Motorrad-Klasse A(b)


Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Klasse A (beschränkt) fahren?

  • Motorrad bis 25 kW Motorleistung und
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden
  • Eingeschlossene Klassen: A1, M


Mit welchen Fahrzeugen bilden wir die Klasse A (beschränkt) aus?

  • Honda, 500, Baujahr 2001
  • Kawasaki, 250 B, Baujahr 1995

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Das Mindesalter beträgt 18 Jahre
  • Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
  • Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff


Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Welche Prüfungen sind abzulegen?

Theorieprüfung ist abzulegen
  • bei Ersterteilung
  • Fragebogen mit 30 Fragen
  • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

bei Erweiterung
  • Fragebogen mit 20 Fragen
  • ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A beschränkt und A unbeschränkt
  • mindestens 45 Minuten bei Klasse A1 (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)