Motorrad-Klasse A(b)
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Klasse A (beschränkt) fahren?
- Motorrad bis 25 kW Motorleistung und
- einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden
- Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mit welchen Fahrzeugen bilden wir die Klasse A (beschränkt) aus?
- Honda, 500, Baujahr 2001
- Kawasaki, 250 B, Baujahr 1995
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Das Mindesalter beträgt 18 Jahre
- Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
- 3 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Welche Prüfungen sind abzulegen?
Theorieprüfung ist abzulegen- bei Ersterteilung
- Fragebogen mit 30 Fragen
- ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
- Fragebogen mit 20 Fragen
- ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
- Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A beschränkt und A unbeschränkt
- mindestens 45 Minuten bei Klasse A1 (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)